Endlich: Facebook führt Impressumsfeld ein

Seit 2008 mussten sich Seiten-Administratoren bei jedem Designupdate um eine gültige Darstellung bzw. Verlinkung ihres Impressums kümmern. Das hat nun ein Ende: Seit heute hat Facebook ein extra Impressumsfeld auf den Seiten (pages) eingeführt.

Im Admin-Bereich unter „Seite bearbeiten => Einstellungen bearbeiten  => Seiteninfo“ erscheint  jetzt das neue Feld „Impressum“. Hier kann das eigene Impressum eingefügt werden, wofür aktuell 1500 Zeichen zur Verfügung stehen. Falls diese nicht ausreichen, kann auf das vollständige Impressum (z.B. auf der eigenen Homepage) verlinkt werden.

Besipielansicht Impressumsfeld
Impressumsfeld der SonntagsZeitung im neuen Seitendesign

Jetzt sind extra Impressum-Tabs und gequetschte Impressumslinks im Infofeld überflüssig (vorausgesetzt die eigene Seite ist schon auf das neue Design umgestellt, die den Impressumsbereich auch prominent ausweist).

Die direkte Anfrage von allfacebook.de an facebook wurde knapp und positiv beantwortet: Das Impressum wird auch bald in der mobilen Version zu sehen sein.

Impressumspflicht für Facebook-Seiten

Ja, auch eine Facebook-Seite benötigt ein Impressum.  Dieses muss einfach erkennbar und unmittelbar erreichbar sein. Das bedeutet der Link auf  das Impressum muss beschrieben sein (z.B. „Zum Impressum: www.yxz.de/Impressum) und darf sich nicht im (nicht direkt einsehbaren) „Info-Bereich“ der Facebook-Seite befinden.

Es gibt zwar einen extra Impressums-Bereich auf jeder Facebook-Seite, zu diesem gelangt man allerdings nur, wenn man auf den Button “Weitere Informationen” klickt. Seit dem Design-Update von Facebook im April 2013 ist der hier hinterlegte Impressumslink jedoch nicht mehr klickbar und somit auch nicht mit dem BGH-Urteil konform, welches besagt, dass Nutzerinnen und Nutzer von jeder (Web-)Seite nicht häufiger als 2 Mal klicken müssen, bis sie zum Impressum gelangen.

Additional zu den textlichen Hinweisen auf das Impressum bieten sich kostenlose sogenannte „Impressum-Tabs“ an, die jedoch in der mobilen Version aktuell nicht sichtbar sind und aktuell keine alleinige Möglichkeit der rechtskonformen Impressumsdarstellung sind.

Was ist also aktuell die beste Lösung?

  • Schreiben Sie in der Kurzbeschreibung Ihrer Facebook-Seite sichtbar “Zum Impressum (mit Link)”.
  • Nennen Sie in der Langbeschreibung zu Anfang “Zum Impressum (mit Link)” (Diese Info ist dann in der mobilen Version sofort oben sichtbar).
  • Schreiben Sie die Impressumsangaben in der Beschreibung aus.

Weiter Informationen  zum Thema Impressumspflicht erhalten Sie z.B. auf der Internetseite der Rechtsanwaltskanzlei Schwenke: http://rechtsanwalt-schwenke.de/impressumspflicht