Impressumspflicht für Facebook-Seiten

Ja, auch eine Facebook-Seite benötigt ein Impressum.  Dieses muss einfach erkennbar und unmittelbar erreichbar sein. Das bedeutet der Link auf  das Impressum muss beschrieben sein (z.B. „Zum Impressum: www.yxz.de/Impressum) und darf sich nicht im (nicht direkt einsehbaren) „Info-Bereich“ der Facebook-Seite befinden.

Es gibt zwar einen extra Impressums-Bereich auf jeder Facebook-Seite, zu diesem gelangt man allerdings nur, wenn man auf den Button “Weitere Informationen” klickt. Seit dem Design-Update von Facebook im April 2013 ist der hier hinterlegte Impressumslink jedoch nicht mehr klickbar und somit auch nicht mit dem BGH-Urteil konform, welches besagt, dass Nutzerinnen und Nutzer von jeder (Web-)Seite nicht häufiger als 2 Mal klicken müssen, bis sie zum Impressum gelangen.

Additional zu den textlichen Hinweisen auf das Impressum bieten sich kostenlose sogenannte „Impressum-Tabs“ an, die jedoch in der mobilen Version aktuell nicht sichtbar sind und aktuell keine alleinige Möglichkeit der rechtskonformen Impressumsdarstellung sind.

Was ist also aktuell die beste Lösung?

  • Schreiben Sie in der Kurzbeschreibung Ihrer Facebook-Seite sichtbar “Zum Impressum (mit Link)”.
  • Nennen Sie in der Langbeschreibung zu Anfang “Zum Impressum (mit Link)” (Diese Info ist dann in der mobilen Version sofort oben sichtbar).
  • Schreiben Sie die Impressumsangaben in der Beschreibung aus.

Weiter Informationen  zum Thema Impressumspflicht erhalten Sie z.B. auf der Internetseite der Rechtsanwaltskanzlei Schwenke: http://rechtsanwalt-schwenke.de/impressumspflicht